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Gesetzliche Grundlage: Multimedia in der BITV

Was ist zu tun, um in Bezug auf Multimedia der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung" (BITV) zu entsprechen?

Zur Erläuterung ein Auszug aus der BITV:

Bedingung 1.4 Priorität 1
Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation) sind äquivalente Alternativen (zum Beispiel Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.

Eine praktische Film-Demonstration mit Untertiteln für gehörlose Menschen sehen Sie auf der nächsten Seite. Auch ein Beispiel für ein Transcript (dieses können sich sehbehinderte und blinde Menschen vorlesen lassen) findet sich dort - obwohl es ja eigentlich erst auf der übernächsten Seite thematisiert wird :-)