Sprunglink zum Textanfang. | Sprunglink zur Navigation.


Ungefähr 5% aller Menschen mit Behinderungen, die einen Nutzen von der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung" (BITV) haben, sind sehbehindert oder blind. Nicht viel kleiner ist mit ca. 3,8% die Gruppe der schwerhörigen und gehörlosen Menschen.
Lesen Sie auf den folgenden Seite mehr darüber, wie Gehörlosen Informationen zugänglich gemacht werden können
Auch finden Sie ein Beispiel zur Einbettung von Gebärdensprach-Videos in Internet-Seiten.