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Barrierefreies Internet für Entscheidungsträger

Bei Auftraggebern für Internet-Präsenzen gibt es eine zunehmende Bereitschaft, dem Thema "Barrierefreies Internet" eine hohe Priorität einzuräumen.
Doch wie können Entscheider beurteilen, ob ihr Internet-Dienstleister die entsprechenden Techniken beherrscht?

Im Juli 2002 ist die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV) in Kraft getreten. Träger von öffentlicher Gewalt auf Bundesebene sind nun gesetzlich dazu angehalten, ihre Homepages entsprechend zu gestalten.

Aber auch Firmen oder soziale und regierungsnahe Organisationen bemerken die hohe gesellschaftliche Erwartung, sich - statt grafisch verspielt - besser barrierefrei im Internet zu präsentieren.

Über diesen Artikel:
Dieser Beitrag soll Auftraggeber und Entscheidungsträger dabei unterstützen, Internet-Präsenzen zu konzipieren, die zukünftigen Ansprüchen gerecht werden.
Nach den Anfangserläuterungen finden Sie mehrere beispielhafte Fragen, die ein Auftraggeber seinem Internet-Dienstleister stellen kann. Anhand der Antworten kann die Haltung des Webdesigners zum Thema herausgelesen werden.

Zum Autor:
Der Berater und Internet-Entwickler Stephan Rothe aus Hamburg hat in seinem vorherigen Beruf als Heilerzieher zusammen mit blinden und sehbehinderten Menschen das Internet erkundet. Seine Art des Webdesigns orientiert sich aufgrund dieser Erfahrungen an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen. Dass man dadurch nicht auf eine optisch ansprechende Gestaltung zu verzichten braucht, verdeutlicht seine barrierefreie Homepage.

Die Zielgruppe ist größer als vermutet: Das Statistische Bundesamt gibt an, dass 8,1% der Deutschen im Behindertenausweis einen Behinderungsgrad von über 50% eingetragen haben.

Der Leiter des Forschungsinstituts Technologie-Behindertenhilfe in Volmarstein, Prof. Dr. Christian Bühler, hat mit Hilfe europäischer Statistiken bei seinen Berechnungen auch Personen mit einem geringeren Behinderungsgrad einbezogen. Natürlich nur diejenigen Personen, die aufgrund ihrer Behinderungsform bei der Benutzung des Computers eingeschränkt sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland durch klassisches Webdesign ein Marktpotential von 5 Millionen Menschen ungenügend erschlossen wird (plus/minus 1,5 Millionen, da Behinderung in Europa unterschiedlich definiert und von den Betroffenen individuell erlebt wird).

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Bilder und Grafiken mit einem erklärenden Text beschrieben werden sollten. Bewegen Sie einfach den Mauszeiger über ein Bild. Dann sollte ein kleiner gelber Kasten mit einer Erläuterung erscheinen. Grafiken, die besonders komplex sind, können zusätzlich mit einer für Sehende im Normalfall nicht sichtbaren längeren Beschreibung erläutert werden.

Alle mit Farben gekennzeichneten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein. Testen Sie einfach mal ihre eigene Homepage im Internet Explorer (alle im Folgenden noch angeführten Browser-Einstellungen beziehen sich auf das Produkt von Microsoft):

Klicken Sie am oberen Bildschirmrand auf das Wort "Extras". Im dann erscheinenden Menü auf "Optionen". Betätigen Sie nun unten rechts den Knopf "Eingabehilfen". Setzen Sie das Häkchen vor die Angabe "Farbangaben auf Webseiten ignorieren". Dann betätigen Sie den Knopf "OK". Sind die Inhalte Ihrer Homepage nun noch erfassbar?

In Bezug auf Farben und Fotos sind ausreichende Kontraste nötig. Wenn sich Links farblich kaum von der Seitenfarbe unterscheiden, dann treffen die 8% der farbfehlsichtigen Männer (Frauen sind nur zu 0,4% betroffen) auf unüberwindbare Barrieren. Interessierte finden nähere Hinweise zu diesem Thema unter www.vischeck.com.

Da die gängigen Browser sich inzwischen sehr weitgehend an internationale Standards halten, findet gerade ein grundsätzlicher Wandel bezüglich der Programmierung von Internet-Präsenzen statt. Bisher wurden für Layout-Zwecke in der Regel Tabellen genutzt. Ab sofort sollte man mit Hilfe einer Technik namens "Cascading Style Sheets" (CSS) Inhalt und Layout voneinander trennen. Dadurch kann z.B. die Vorlesesoftware von blinden Menschen leicht auf die Texte zugreifen. Darüber hinaus ist der Anbieter gut auf das mobile Internet (Nutzung von Handys und PDAs per UMTS) vorbereitet.

"Es sollte dem Surfer überlassen sein, in welcher Schriftgröße er Texte im Internet lesen möchte", erläutert Jan Eric Hellbusch eine Forderung des Gesetzes. Der Betreiber des Fach-Portals www.barrierefreies-webdesign.de führt weiter aus: "Die Vorlesesoftware eines Blinden benötigt zum Beispiel einen Hinweis, wie ein Formularfeld bezeichnet wird, Informationen über dynamisch geänderte Bildschirminhalte oder wie ein Foto buchstäblich beschrieben wird."

Ein weiterer Grund spricht für die von der BITV empfohlene Maßnahme, es dem Surfer zu überlassen, wie groß die Texte dargestellt werden: Textlinks lassen sich automatisch mit vergrößern. Die große Gruppe der Menschen mit motorischen Problemen erhalten so eine größere "Trefferfläche", um den Link leichter anklicken zu können.

Ein Beispiel dafür, dass barrierefreies Webdesign auch älteren Menschen entgegenkommt. Homepage-Tester klicken am oberen Bildschirmrand auf "Ansicht", auf "Schriftgrad" und dann auf "Groß". Verändert sich die Schriftgröße?

Es fällt nicht nur Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung ausgesprochen schwer, sich auf einen Text zu konzentrieren, wenn direkt daneben eine Werbung blinkt und um Aufmerksamkeit buhlt. Auf blinkende oder anders animierte Elemente kann also aus guten Gründen verzichtet werden.

Auch sollte man Links nicht in einem neuen Browserfenster öffnen. Textbasierte Braillezeilen (ein Gerät, mit dem ein blinder Mensch über kleine bewegliche Stifte die Buchstaben ertasten kann) erkennen diesen Vorgang nicht.

Die bisher genannten Beispiele sind für Entscheidungsträger mit ein wenig Internetkompetenz durchaus nachzuvollziehen. Die BITV (downloadbar unter www.barrierefreies-webdesign.de/bitv) geht allerdings noch auf weitere zu berücksichtigende Anforderungen ein. Diese werden auf Programmierebene definiert. Dort hat ein Laie nur selten Einblick.

Um Entscheidungsträger im Konzeptions-Gespräch mit dem Webmaster oder der Agentur zu unterstützen, folgen acht Fragen mit jeweils zwei Antworten. Die erste Antwort gibt ein klassischer Internet-Entwickler, die jeweils zweite Antwort kommt von einem Webmaster, der sich über barrierefreie Techniken informiert hat:

Entscheidungsträger:
Ich hätte gerne, dass unser Logo zur Begrüssung vom unteren Bildschirmrand zur Bildmitte hereinfliegt. Geht das?

Antwort 1:
Natürlich. Das realisieren wir mit einem ausgeklügelten cross Browser DHTML-Script. Die Besucher werden beeindruckt sein!

Antwort 2:
Bewegte Elemente auf Websites können genauso wie Lauftexte, so genannte Ticker, von Braillezeilen (Ausgabegerät mit tastbaren Buchstaben für blinde Menschen) nicht erkannt und von Sehbehinderten mit stark eingeschränktem Gesichtsfeld nicht aufgenommen werden.

Entscheidungsträger:
Kann ich als Laie eigentlich prüfen, ob eine Seite entsprechend den internationalen Standards für barrierefreies Webdesign programmiert wurde?

Antwort 1:
Setzen Sie bei unseren Fachleuten bitte die nötige Sachkenntnis voraus. Wir liefern nur qualitativ hochwertige Multimedia-Produkte ab.

Antwort 2:
Es gibt sogenannte Validatoren, die automatisch in Echtzeit und online überprüfen, ob der Programmiercode "wohlgeformt" ist. Sollte dieses Programm einen Fehler bemängeln, dann muss der Entwickler erläutern können, warum er von den Standards abgewichen ist (z.B. um einen Fehler in einem Browser auszugleichen). Mehr dazu: http://www.stero.de/qualitaet.htm

Entscheidungsträger:
Häufiger sieht man Internet-Präsenzen die eine zweite Textversion anbieten und damit barrierefrei sind. Können Sie das auch realisieren?

Antwort 1:
Ganz genau. Es ist überhaupt kein Problem aus der Datenbank die Artikel für eine reine Textversion aufzubereiten. Das eröffnet uns für die Hauptseite ohne Einschränkung alle technischen Möglichkeiten.

Antwort 2:
Eine Textversion nützt blinden Surfern, die sich Internet-Präsenzen vorlesen lassen. Sehbehinderte oder Menschen mit motorischen Einschränkungen wollen allerdings nicht auf optische Reize verzichten.

Daher sollte der Anspruch sein, eine Version für alle Interessenten anzubieten. Eine mit modernen Techniken realisierte Seite ist optisch ansprechend und gut vorlesbar.
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung gesteht Textversionen nur zu, wenn es auch nach bestem Bemühen nicht möglich ist, mit aktuellen Techniken eine barrierefreie Version zu erstellen. Solche Ausnahmen sind zur Zeit zum Beispiel bezüglich der digitalen Signatur denkbar, jedoch nicht für normale Informationsangebote.

Entscheidungsträger:
Ein Bekannter von mir empfiehlt Frames einzusetzen. Ich weiß zwar nicht, was das ist, er meint aber, dies würde die Pflege der Seiten sehr erleichtern.

Antwort 1:
Richtig - wir nutzen in fast allen unseren Projekten Frames. Es sind Rahmen, die den Bildschirm unterteilen. Damit lassen sich Aktualisierungen der Navigation leicht durchführen.

Antwort 2:
Frames sind für viele Anwendungsfälle technisch überholt. Deren Vorteile kann man durch die Nutzung moderner Programmiersprachen komfortabler erreichen. Für Menschen mit Behinderungen erschweren sie unter Umständen die Navigation - ganz davon abgesehen, dass man nur schwer Bookmarks auf einzelne Seiten setzen kann, und Suchmaschinen diese Seiten nur eingeschränkt in ihre Datenbank aufnehmen.

Entscheidungsträger:
Wir hätten gerne eine horizontale Linkleiste am oberen Bildschirmrand. Gibt es dabei etwas zu beachten?

Antwort 1:
Eine solche Leiste ist natürlich möglich, wir realisieren diese am besten mit einzelnen Schrift-Grafiken in der Schriftart "Ganztollgeschnörkelt".

Antwort 2:
Es wird empfohlen, eine solche Leiste mit reinen Textlinks zu gestalten. Diese werden bei einer Veränderung der Schriftgrösse ebenfalls skaliert (Vorteil für Sehbehinderte und Anwender mit motorischen Problemen). Auch muss zwischen jedem Link ein Trennzeichen angezeigt werden, damit die Vorlesesoftware eines blinden Menschen die verschiedenen Verweise unterscheiden kann.

Entscheidungsträger:
Als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hätten wir gern ein Formular. Was ist zu beachten?

Antwort 1:
Da können wir ein ganz normales Formular, wie es weltweit tausendfach eingesetzt wird, nutzen.

Antwort 2:
Bei Formularen ist darauf zu achten, dass sie auch mit der Tastatur sinnvoll zu bedienen sind.
Setzt man zusätzliche Navigations-Techniken ein, stellt man den Zugriff für alle Menschen mit Behinderungen sicher.

Entscheidungsträger:
Wir nutzen auf unserer Homepage viele Abkürzungen und englischsprachige Ausdrücke. Was gibt es dabei zu bedenken?

Antwort 1:
Wenn sie es wünschen, kann man Abkürzungen in Klammern erläutern und englische Wörter ebenfalls auf diese Art übersetzen. Ein Service, den Besucher sicher schätzen werden.

Antwort 2:
Mit speziellen Steuerungsbefehlen kann die Vorlesesoftware von blinden Menschen auf die Sprachänderung bezüglich Abkürzungen, Akronymen oder den Wechsel der Landessprache hingewiesen werden. Diese Technik ist an der Oberfläche für normalsichtige Nutzer nicht erkennbar.

Wer eine barrierefreie Homepage besucht, wird feststellen, dass auch nichtbehinderte Surfer diese Form der Gestaltung als angenehm empfinden. Ein Effekt, der auch im "richtigen Leben" zu beobachten ist: Von abgesenkten Bordsteinen und Fahrstühlen an U-Bahnhöfen profitieren auch Fahrradfahrer, Senioren und z.B. Mütter mit Kinderwagen. Damit bestätigt sich der von der amerikanischen Independent-Bewegung geprägte Ausspruch: "Menschen mit Behinderungen sind die Avantgarde einer älter werdenden Gesellschaft."

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